Nutzungsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsdienstleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsdienstleistungen, die vom Berater vorgeschlagen oder erbracht werden und ganz oder teilweise an den Kunden geliefert werden.

1. DEFINITIONEN 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

“Kunde" bezieht sich auf die Organisation oder das Unternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen wird;

"Vertrauliche Informationen" beziehen sich auf alle Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag, die vom Kunden an den Berater und vom Berater an den Kunden offengelegt werden, sei es direkt oder indirekt. Vertrauliche Informationen können, beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Produkte, Spezifikationen, Formeln, Ausrüstung, Modelle, Bewerbungsgespräche, Aufzeichnungen, Programme/Schemata zur Qualitätsüberwachung, Schulungsmaterialien, Geschäftsstrategien, Kundendaten, Know-how, Zeichnungen, Preisinformationen, Erfindungen, Ideen und andere Informationen oder deren potenzielle Nutzung umfassen, die dem Kunden und dem Berater gehören bzw. in deren Besitz sind.

"Berater" bezieht sich auf den Benutzer dieser Bedingungen und Bestimmungen;

"Vertrag" bezieht sich auf den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Berater, der den Umfang des Auftrags und die vom Berater zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Gebühren für diese Dienstleistungen definiert. Genauer gesagt besteht der Vertrag aus der Bestellung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen Dokumenten (oder Teilen davon), die in der Bestellung angegeben sind;

"Der Auftrag" bezieht sich auf jegliche Vereinbarung, in welcher Form auch immer, die zwischen dem Berater und dem Kunden getroffen wird, in der der Berater zustimmt, dem Kunden Dienstleistungen gegen Gebühren plus Auslagen zu erbringen;

"Höhere Gewalt" bezieht sich auf Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf göttliche Handlungen, Kriege, Unruhen, feindliche öffentliche Handlungen, Brände, Streiks, Arbeitskonflikte, Unfälle oder Maßnahmen infolge der Befolgung einer Anordnung einer Regierung oder Behörde;

"Projekt" bezieht sich auf die Dienstleistungen, die vom Berater für den Kunden erbracht werden, wie in der Bestellung angegeben;

"Bestellung" bezieht sich auf das Dokument, das (i) die Dienstleistungen festlegt, die vom Berater für den Kunden erbracht werden sollen, und (ii) alle Dokumente und ähnliches auflistet, die dem Berater vom Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, damit der Berater das Projekt durchführen kann;

"Unterauftragnehmer" bezieht sich entweder auf eine Niederlassung oder ein Tochterunternehmen des Beraters oder auf einen unabhängigen Auftragnehmer, der qualifiziert ist, die entsprechenden Dienstleistungen gemäß dem Auftrag und dem Vertrag zu erbringen und vom Berater gemäß einer schriftlichen Vereinbarung beauftragt wurde.

2. ALLGEMEIN

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung aller Dienstleistungen von oder im Auftrag des Beraters für den Kunden und gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Berater und dem Kunden.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Angebote, Mitteilungen, Vereinbarungen und Verständnisse zwischen den Parteien und haben Vorrang vor und ersetzen alle Bedingungen in einer Bestellung des Kunden und allen anderen Bedingungen, die vom Kunden vorgelegt werden. Das Unterlassen des Beraters, Bedingungen des Kunden zu beanstanden, soll keinesfalls als Annahme von Bedingungen durch den Kunden ausgelegt werden. Weder der Beginn der Leistung noch die Lieferung von Dienstleistungen durch den Berater sollen als Annahme von Bedingungen des Kunden angesehen werden. Jegliche Kommunikation oder Handlungen des Kunden, die eine Vereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen durch den Berater bestätigen, sowie die Annahme von Dienstleistungen durch den Kunden, sollen die bedingungslose Zustimmung des Kunden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen.

2.3 Durch den Abschluss eines Vertrags auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde mit deren Anwendbarkeit auf zukünftige Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Berater einverstanden, auch wenn dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

3. PROJEKTUMSETZUNG

3.1 Der Berater wird bestimmen, auf welche Weise und von wem der Auftrag ausgeführt wird, unter Berücksichtigung der zumutbaren Wünsche, die vom Kunden soweit wie möglich geäußert werden.

3.2 Der Berater wird das Projekt mit angemessener Fachkenntnis, Sorgfalt und Genauigkeit gemäß dem Vertrag abschließen.

3.3 Der Kunde stimmt hiermit zu, dass der Zeitplan für die Durchführung eines Auftrags nach Abschluss des Auftrags geändert werden kann, wenn der Auftrag und/oder die darin zu erbringenden Dienstleistungen geändert werden.

3.4 Bei geänderten Umständen, die sich auf die Durchführung des Auftrags auswirken und die nicht dem Berater zuzurechnen sind, kann der Berater die notwendigen Änderungen am Auftrag vornehmen, um die vereinbarten Qualitätsstandards und Spezifikationen zu erfüllen. Alle mit diesen geänderten Umständen verbundenen Kosten trägt der Kunde vollständig.

3.5 Der Berater kann nach eigenem Ermessen und soweit möglich in Absprache mit dem Kunden die Person oder Personen ersetzen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sind, wenn und soweit der Berater der Ansicht ist, dass ein solcher Ersatz die Durchführung des Auftrags fördern würde.

3.6 Der Berater wird dem Kunden Berichte über seine Arbeit am Projekt in solchen Intervallen und in solcher Form zur Verfügung stellen, wie der Kunde dies von Zeit zu Zeit verlangen kann. Der Kunde hat das Recht, dem Berater mitzuteilen, dass er seine Anforderungen in Bezug auf das Projekt ändern möchte. Solche Änderungen treten erst in Kraft, nachdem die Parteien sich auf die Konsequenzen, wie den Vertragspreis und das Fertigstellungsdatum des Projekts, geeinigt haben.

4. UNTERAUFTRAGNEHMER

Konsulten ist frei, Subunternehmer mit besonderer Expertise in die Projektausführung einzubeziehen, vorausgesetzt, dass der Konsult diese Drittparteien zur Unterzeichnung von Vertraulichkeitsvereinbarungen verpflichtet, die den Vertraulichkeitsvereinbarungen ähnlich sind, die für den Konsulten gelten. Auf Anforderung des Kunden wird der Konsult diese Subunternehmer identifizieren und ihre spezifische Expertise in jedem Fall angeben.


5. KUNDENPFLICHTEN

5.1 Der Kunde muss dem Berater jederzeit alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die der Berater für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags für notwendig erachtet, in der angegebenen Form und angemessenen Weise. Der Kunde muss auch alle erforderliche Zusammenarbeit für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des Auftrags leisten.

5.2 Der Kunde garantiert, dass die Mitarbeiter des Beraters immer unter sicheren Bedingungen arbeiten können, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften, und wird den Berater von allen Verlusten, Kosten oder Schäden freistellen und schadlos halten, die im Zusammenhang mit dieser Garantie des Kunden entstehen oder damit in Verbindung stehen.

5.3 Der Kunde muss den Berater über alle Tatsachen und Umstände informieren, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags relevant sein können.

5.4 Darüber hinaus garantiert der Kunde die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit aller Informationen, die dem Berater zur Verfügung gestellt werden.

6. GEBÜHREN UND AUSGABEN

6.1 Der Kunde zahlt dem Berater die im Kaufauftrag festgelegten Gebühren.

6.2 Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, hat der Berater Anspruch auf Erstattung aller vernünftigen und ordnungsgemäß angefallenen Reise- und Unterbringungskosten im Rahmen seiner Aufgaben, sofern er entsprechende Nachweise erbringt, wie sie der Kunde vernünftigerweise verlangen kann.

6.3 Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer monatlich im Nachhinein eingereichten Rechnung für abgeschlossene Arbeiten. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.

6.4 Die Umsatzsteuer, sofern anwendbar, wird auf allen Rechnungen separat ausgewiesen.

6.5 Etwaige zusätzliche Kosten, die aus Verzögerungen bei der Fertigstellung des Auftrags resultieren und auf die Tatsache zurückzuführen sind, dass der Kunde dem Berater nicht rechtzeitig die angeforderten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, gehen voll zu Lasten des Kunden.

7. GEISTIGES EIGENTUM

Alle Ergebnisse, die vom Berater im Projekt erzielt werden, einschließlich Berichten, anderen Dokumenten und Materialien, gehen in das Eigentum des Kunden über. Der Berater wird alle angemessene Unterstützung leisten, damit der Kunde Patente, Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte in Bezug auf diese Ergebnisse beantragen kann.

8. KONFIDENTIALITÄT

8.1 The Consultant shall keep confidential and not disclose, and shall ensure that his employees keep confidential and do not disclose, any Confidential Information received by him during the performance of the Project. However, this shall not apply to information that (i) is or becomes part of the public knowledge without the fault of the Consultant; (ii) was already known by the Consultant, except under a duty of confidentiality, at the time of disclosure by the Client; (iii) is legally obtained by the Consultant from a third party on a non-confidential basis; or (iv) which the Consultant is obliged to disclose under any law, legal government, quasi-governmental, or court order.

8.2 Unless the Consultant's written consent is obtained, the Client shall not publish or otherwise make available the contents of proposals, reports, presentations, memoirs, or any other communication from the Consultant, unless provided with the intent to provide third parties with the information contained therein. Furthermore, the Client shall not disclose any of the Consultant's methods and work strategies without the Consultant's written consent.

8.3 The provisions of this Article 8 shall be applicable during the term of the agreement and for a period of five (5) years thereafter.

9. GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

9.1.1 Weder der Berater noch irgendwelche von ihm vorgeschlagenen Personen zur Durchführung des Projekts haften, wenn die erbrachten Dienstleistungen oder die im Projekt erzielten Ergebnisse nicht vollständig korrekt sind. Weder der Berater noch eine von ihm vorgeschlagene Person zur Durchführung des Projekts geben ausdrückliche oder stillschweigende Garantien dafür ab, dass die Durchführung des Projekts keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt.

9.2.1 Weder der Berater noch eine von ihm vorgeschlagene Person zur Durchführung des Projekts haften für Verluste, Zerstörung oder Schäden jeglicher Art (einschließlich Schäden oder Todesfällen), die dem Kunden, seinen Mitarbeitern oder Dritten im Zusammenhang mit der Verwendung der Projektergebnisse durch den Kunden entstehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten des Beraters oder seiner Mitarbeiter. In diesem Fall hat der Kunde den Berater zu entschädigen.

9.3.1 Der Kunde haftet nicht für Verluste, Zerstörung oder Schäden jeglicher Art (einschließlich Schäden oder Todesfälle), die dem Berater, seinen Mitarbeitern oder Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts durch den Berater entstehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten des Kunden oder seiner Mitarbeiter. In diesem Fall hat der Berater den Kunden zu entschädigen.

9.4.1 Wenn eine Partei der anderen Partei gegenüber aus einem Haftungsgrund, sei es aufgrund von Garantie, Vertragsverletzung oder anderweitig, als Schadensersatz haftet, ist die Haftung des Beraters auf den Projektbetrag begrenzt. In jedem Fall haften weder die eine Partei gegenüber der anderen für Folge-, indirekte, besondere, zufällige oder exemplarische Schäden jeglicher Art.

10. Beendigung des Vertrags 

**10.1** Jegliche im Vertrag festgelegten Zeiten oder Daten für die Erbringung oder den Abschluss der Dienstleistungen im Rahmen des Projekts sind nur Schätzungen und sollten niemals als wesentlich angesehen werden. Die Parteien erkennen hiermit an, dass der Zeitplan für die Ausführung des Engagements während seiner Ausführung geändert werden kann. Unter keinen Umständen haftet der Berater für Verzögerungen bei der Bereitstellung dieser Dienstleistungen.

**10.2** Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung sofort beenden, wenn die andere Partei:

(i) gegen eine wesentliche Vertragsbedingung verstößt, die von ihr gemäß dem Engagement und/oder den Bestimmungen des Vertrags erfüllt werden sollte, und ein solcher Verstoß nach schriftlicher Mitteilung an die Vertragsverletzer-Partei und eine 30-tägige Frist zur Behebung weiterhin unbehoben bleibt;

(ii) von höherer Gewalt betroffen ist, die nicht innerhalb von drei (3) Monaten beseitigt, überwunden oder gemildert werden kann; oder

(iii) eine Übertragung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder einen entsprechenden Antrag stellt, einen freiwilligen Antrag auf Insolvenz stellt, zahlungsunfähig wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird, wenn ein Empfänger für ihr Geschäft oder Vermögen ernannt wird oder wenn ein Insolvenzverwalter für die Partei bestellt wird (und nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Bestellung abberufen wird).

**10.3** Wenn der Kunde eine Kündigungsnachricht ausgibt, ist der Kunde verpflichtet, dem Berater eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Gebühren zu zahlen, die auf die bereits erbrachten Dienstleistungen des Beraters entfallen, zuzüglich der zusätzlichen Kosten, die dem Berater infolge dieser vorzeitigen Kündigung entstanden sind.

**10.4** Falls der Berater aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, die Arbeiten abzuschließen, kann der Berater einseitig den Vertrag und das Engagement beenden. Der Kunde haftet für die Zahlung eines Betrags, der den für bereits erbrachte Dienstleistungen fälligen Gebühren entspricht, hat jedoch das Recht, die (vorläufigen) Ergebnisse der bereits erbrachten Dienstleistungen zu erhalten, ohne daraus Rechte ableiten zu können.

11. Unabhängigkeit 

Der Berater wird den Vertrag als unabhängiger Auftragnehmer ausführen und ist nicht als Angestellter oder Vertreter des Kunden tätig.

12. Nachricht

Alle Mitteilungen gemäß oder gemäß dem Vertrag sind schriftlich abzugeben und per Post, Einschreiben oder Fax an die andere Vertragspartei an den in der Bestellung angegebenen Adressen oder an eine andere Adresse zu senden, die eine Vertragspartei der anderen mitteilen kann. Eine solche Mitteilung gilt als am zweiten (2.) Arbeitstag nach dem Versanddatum empfangen, wenn sie per (Einschreiben) Post innerhalb Thailands versandt wurde, am siebten (7.) Arbeitstag nach dem Versanddatum, wenn sie per (Einschreiben) Post außerhalb Thailands versandt wurde, oder am nächsten Arbeitstag nach dem Versanddatum, wenn sie per Fax versandt wurde.

13. EINHALTUNG VON GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN 

13.1 Der Berater wird seine Verpflichtungen gemäß dem Vertrag in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

13.2 Ohne die Allgemeinheit von Abschnitt 13.1 einzuschränken, wird der Berater bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dem Vertrag die einschlägigen Anforderungen im Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzgebung im Bereich Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz beachten.

14. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

14.1: Alle Streitigkeiten, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden können, werden vor den zuständigen Gerichten in Thailand gebracht, und die Parteien unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit dieser Gerichte.

14.2: "Der Vertrag unterliegt thailändischem Recht und wird entsprechend interpretiert.

15. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet in irgendeiner Weise für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Fall von höherer Gewalt entstehen. Im Falle eines Vorliegens eines Falles von höherer Gewalt muss die betroffene Partei die andere Partei umgehend durch schriftliche Benachrichtigung über die Ursache des Falles von höherer Gewalt und wie dies ihre Leistung beeinflussen wird, informieren.

Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:

NatureSwim Co.,Ltd. 

NatureSwim, Vallentunavägen 401, 194 92 Upplands Väsby - Sweden